Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der stellvertretenden Schriftführer/in, der/dem Schatzmeister/in, dem/der stellvertretenden Schatzmeister/in, bis zu vier von der Mitgliederversammlung gewählten Beisitzern, zwei von der Lehrerkonferenz der ESN gewählten Beisitzern und zwei von der Schülervertretung SSN gewählten Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.