Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Schriftführer, d) dem Schatzmeister, e) einem Beisitzer (Sportwart).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch die unter b) - d) aufgeführten Vorstandsmitglieder in der Reihenfolge ihrer Aufführung.