Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter (zweiter Vorsitzender) und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.