| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist jedes der drei Vorstandsmitglieder allein berechtigt. |