Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten) und dem Sekretär, der zugleich die Funktion des Schatzmeisters erfüllt. Auf Vorschlag des Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung auch noch einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende (Vize-Präsidenten) wählen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.