Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, den zwei Stellvertreter/innen, dem/der Sekretär/in, dem/der Buchhalter/in und vier Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.