Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Kostenverpflichtungen bis 10.000,00 DM bedarf der Vorstand keines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Ber Verpflichtungen, die über diesen Betrag hinausgehen, bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.