| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als 100,00 DM belasten, ist sowohl der erste als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt. |