Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils allein, der Schriftführer und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.