Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten/Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem Protokollführer. Je zwei von ihnen vertreten den Vorstand gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Mitglieds des Vorstands gem. § 26 BGB.