Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Personen, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Kassierer und drei Mitgliedern. Der erste Vorsitzende oder sein Stellvertreter, sowie ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten gemeinschaftlich den Verein als Vorstand im Sinne von § 26 BGB.