| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der beiden Vorsitzenden.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften unter 1.000,00 DM ist sowohl der Vorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende befugt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten und für Dienstverträge hat der Vorstand zu entscheiden. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassiers und eines der beiden Vorsitzenden. |