Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen: dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer. Rechtsgeschäfte sind von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands zu tätigen, unter denen sich der erste oder der zweite Vorsitzende befinden muss.