| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Kassierer, dem Sport- und Verkehrsleiter, dem ersten und zweiten Schriftführer. Der Verein wird vertreten entweder durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. |