Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands sind jeder für sich handelnd berechtigt, den Verein zu vertreten. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, einem Vorsitzenden für Berlin, einem Vorsitzenden für Brandenburg, einem Vorsitzenden für Sachsen-Anhalt, dem Landeschatzmeister und dem Landesschriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.