Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestend drei und höchstens fünf Vereinsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.