Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Rechtsgeschäfts mit einem Geschäftswert über € 1000,- bedürfen jedoch der Gegenzeichnung eines zweiten Vorstandsmitgliedes.