Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gewählten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 100,00 DM bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des Vorstands. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des Beirates.