| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister als zweitem stellvertretenden Vorsitzenden. Zur Abgabe von Willenserklärungen sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder zeichnungsberechtigt. |