Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, zum Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Gründstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits vom mehr als 5.000,-€ die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.