Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.500 Euro bedürfen der Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern.