Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftwart, dem Vereinssprecher und zwei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird rechtlich durch drei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten, wobei eines dieser drei Mitglieder der Vorsitzende oder einer seiner stellvertretenden Vorsitzenden sein muss.