Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 100,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn zwei Mitglieder des Vorstandes zustimmen.