Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 2.500,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn ein zustimmender Beschluss der Mitglieder ergangen ist.