Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassenwart und dem Hauptsport- und Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden in Verbindung mit dem ersten Kassenwart oder dem Hauptsport- und Jugendwart.