Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, vier Stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer Schatzmeister sein soll. Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden und ein stellvertretendes Vorstandsmitglied oder zwei stellvertretende Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.