| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und dem Schatzmeister. Jeder vertritt allein. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |