Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (President/Chair), bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden (Vice President/Vice Chair) und bis zu zwei Geschäftsführern (Secretary).
Der Verein wird gerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.