Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Mitgliederversammlung sind Beschlüsse über bedeutsame finanzielle Angelegenheiten vorbehalten. Finanzielle Angelegenheiten gelten als bedeutsam, wenn sie einen Wert von 1500,00 Euro überschreiten, dies gilt nicht, wenn eine Entscheidung unaufschiebbar ist.