Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein allein im Rechtsverkehr zu vertreten.
Wirkungskreis: Institutsdirektor - Durchführung von Forschungsprojekten, Erstellung von Gutachten und Organisation von wissenschaftlichen Seminaren und Symposien.
Die Institutsdirektoren vertreten jeweils allein.
Wirkungskreis: Institutsdirektor - Durchführung von Forschungsprojekten, Erstellung von Gutachten und Organisation von wissenschaftlichen Seminaren und Symposien.
Die Institutsdirektoren vertreten jeweils allein.