Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorsitzenden und dem zweiten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei der Vorbereitung, Durchführung und finanziellen Abwicklung von Forschungsaufträgen Dritter wird der Verein durch den geschäftsführenden Vorstand allein vertreten.