Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart sowie drei Vorstandsmitgliedern ohne besonderen Geschäftsbereich. Der erste und der zweite Vorsitzende oder einer der Vorsitzende zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des ersten Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorsitzenden den Ausschlag.