Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Bezirksverband wird mit Wirkung gegen Dritte durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vertreten