Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Hauptversammlung entscheidet über die Aufnahme von Erziehern.