Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Beteiligung an Gesellschaften.
Wirkungskreis: Herr Andreas Gantner ist befugt, den Verein bei allen Rechtsgeschäften im Rahmen des vom Vorstand beschlossenen Haushaltsplanes zu vertreten. Er nimmt gleichzeitig die Funktion des fachlichen Leiters des Vereins für die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben wahr und ist insgesamt verantwortlich für die Bereiche Personalführung und Personalplanung