Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Bezeichnung der Gegenstände der Beratung bei der Einberufung der Sitzung ist zur Gültigkeit der Beschlüsse nicht erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.