Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Klubs sind die einzigen Personen, die den Klub als juristische Person vertreten können. Der Kassenwart des Klubs kann, im Auftrag des Vorsitzenden, Summen bis 50,00 EUR auszahlen und auf Beschluss des Vorstandes für Aktivitäten außerhalb des Jahresplans bis 4.000,00 EUR. Über Kosten, die 4.000,00 EUR übersteigen, entscheidet die Hauptversammlung.