Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens vier Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Vorstand Finanzen und der Vorstand Sport- und Flugbetrieb.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.