Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden, dem SChatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste und zweite Vorsitzende sind zur Alleinvertretung berechtigt.