Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen ab 1.000,00 DM.