Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Zur Vertretung nach außen sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam befugt. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass für Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern des Vereins drei Vorstandsmitglieder handeln müssen.