| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Leiter des veranstaltenden Ausschusses.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als mit 1.000,00 DM belasten, ist sowohl der erste als auch der zweite Vorsitzende bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters und eines weiteren Vorstandsmitgliedes. |