Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Kassenwart leistet Zahlungen für den Verein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Aufnahme von Darlehen.