Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vorstandssitzungen sind bei Teilnahme von zwei Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Ausgaben von mehr als 500,00 DM der Kassenbestände werden von der Mitgliederversammlung entschieden.