Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Rechtlich verbindliche Erklärungen können der erste Vorsitzende allein sowie der zweite Vorsitzende zusammen mit dem ersten Kassierer oder dem ersten Schriftführer abgeben.