Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern. Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden Stellvertreter gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder erschienen sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlüsse des Vorstandes, die unmittelbar die Rechtsstellung eines Vorstandsmitgliedes betreffen, sind nur wirksam, wenn ihnen der Beirat zustimmt, oder nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen.