Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste und zweite Vorsitzende haben Alleinvertretungsbefugnis. Der Schatzmeister leistet Zahlungen für den Verein auf Anweisung des ersten Vorsitzenden.