Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zur Erledigung der Bankgeschäfte wird dem/der Kassenwart/in eine Einzelverfügung erteilt.