Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden/Schatzmeister und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein, im übrigen durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.