Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Vertreter und dem Schatzmeister. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Einstellung von Erziehern, pädagogischen Fachkräften und sonstigem Personal. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist jedes der drei Vorstandsmitglieder allein berechtigt.